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Thüringen News! Gutachten: Bundesweite Tests mit Gigalinern sind rechtswidrig

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von Freie-Pressemitteilungen.de


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PR-Gateway: Ministerium opfert Sicherheit im Straßenverkehr

(ddp direct) Berlin. Die von der Bundesregierung für Anfang 2011 geplanten bundesweiten Testfahrten mit Riesen-Lkw sind rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Deutschen Städtetags, der Allianz pro Schiene und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erstellt hat. Nach unserer Einschätzung ist die Lage eindeutig, sagte Difu-Leiter Professor Klaus J. Beckmann am Mittwoch in Berlin. Das Verkehrsministerium darf bundesweite Testfahrten nicht ohne die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat auf dem Wege der Ausnahmeverordnung erlauben.

Laut Rechtsgutachten ist die maximale Fahrzeug-Länge vom Verordnungsgeber auf 18,75 Meter begrenzt worden, um alle Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren gerade durch überlange Fahrzeuge zu schützen. Mit einer einfachen Ausnahmeverordnung kann das Verkehrsministerium dieses Schutzziel nicht außer Kraft setzen, erläuterte Beckmann. Doch genau dies ist bei den geplanten Testversuchen mit Riesen-Lkw der Fall. Wenn die Regierung einen Modellversuch mit Riesen-Lkw wolle, dann gebe es nur einen Weg: Den parlamentarischen. Es müsste eine gesetzliche Grundlage für den Modellversuch geschaffen werden. Eine parlamentarische Befassung mit dem Thema wäre auch im Interesse der Gemeinden und der Kreise, damit ihre Belange in umfassender Weise berücksichtigt werden können. Beckmann verglich den Fall mit der Neuregelung zum begleiteten Fahren ab 17. Auch hier wurde ein Gesetz gemacht und nicht mit Ausnahmeverordnungen gearbeitet.

Ausnahmegenehmigungen, die einzelne Bundesländer für Testfahrten mit Mega Trucks erlassen haben, sind durch die Rechtslage ebenfalls nicht gedeckt. Nach Difu-Einschätzung dürfen solche Ausnahmegenehmigungen nur für Sondertransporte mit überlangen Gütern erteilt werden, etwa Windkrafträder oder Siloteile, die sich aus technischen Gründen nicht in kleinere Teile zerlegen lassen, und für die keine andere Transportmöglichkeit besteht. Transporte von Zwieback, Blumen, Kleidern oder Matratzen sind dagegen nicht geeignet, das gesetzliche Schutzziel außer Kraft zu setzen, sagte Difu-Leiter Beckmann.

Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, forderte das Verkehrsministerium auf, die laufenden Testvorbereitungen sofort zu stoppen. Nach offiziellen Ankündigungen des zuständigen Staatssekretärs Andreas Scheuer (CSU) hätten bereits bis zu 400 Speditionen deutschlandweit Interesse an einer Teilnahme angemeldet. Für Zusagen an Speditionen gibt es, wie wir jetzt wissen, keine rechtliche Grundlage, sagte Flege. Sollte das Verkehrsministerium an seinen Plänen festhalten und sich über die rechtlichen Schranken einfach hinwegsetzen, dann wird es massive Proteste und auch Klagen geben. Klageberechtigt sind jedes einzelne Bundesland und ein Drittel der Abgeordneten des Bundestags.

Erhebliche Sicherheitsbedenken gegen die bundesweiten Tests äußerte Folkert Kiepe vom Deutschen Städtetag. Heute heißt es nur Tests auf Autobahnen, aber es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis diese Ungetüme auch durch Deutschlands Städte donnern. Kiepe verwies auf das Beispiel Schweden, wo Riesen-Lkw inzwischen überall durchs Land fahren dürfen und warnte die Regierung davor, die Sicherheit im Straßenverkehr für die Interessen von einigen wenigen Großspeditionen zu opfern.
Hans-Steffen Kerth vom VDV wies darauf hin, dass jenseits aller Sicherheitsprobleme Mega Trucks ohne Griff in die Tasche des Steuerzahlers gar nicht fahren könnten. Die Allgemeinheit muss die Infrastruktur für die Riesenlaster bezahlen, nur damit der umweltfreundliche Schienengüterverkehr danach mit Dumping-Preisen angegriffen werden kann.

Dass das Bundesverkehrsministerium für sein Projekt Lang-Lkw zu einer fragwürdigen Ausnahmeverordnung greift, ist möglicherweise der Not geschuldet: Nach Informationen der Allianz pro Schiene hätten bundesweite Testfahrten mit Riesen-Lkw zur Zeit keine Mehrheit im Bundesrat. Acht Länder haben sich explizit gegen eine Teilnahme am bundesweiten Test ausgesprochen: Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Lediglich fünf Länder erklärten sich einverstanden mit den Tests: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen. Drei Länder sind noch unentschieden: Brandenburg, Hamburg und Hessen.

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/kb4nfk

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http://themenportal.de/verkehr/gutachten-bundesweite-tests-mit-gigalinern-sind-rechtswidrig-83531

=== Gutachten: Bundesweite Tests mit Gigalinern sind rechtswidrig (Teaserbild) ===

Shortlink:
http://shortpr.com/3grttr

Permanentlink:
http://themenportal.de/bilder/gigaliner-auf-einer-kreuzung-in-stuttgart



=== über die Allianz pro Schiene ===

Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur Förderung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs.

In dem Bündnis haben sich 18 Non-Profit- Verbände zusammengeschlossen: die Umweltverbände BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe und NaturFreunde Deutschlands, die Verbraucherverbände Pro Bahn, DBV und VCD, die Automobilclubs ACE und ACV, die drei Bahngewerkschaften TRANSNET, GDBA und GDL, die Eisenbahnverbände BDEF, BF Bahnen, FEANDC, VBB und VDEI sowie die Technische Hochschule Wildau.

Die Mitgliedsverbände vertreten mehr als 2 Millionen Einzelmitglieder. Unterstützt wird das Schienenbündnis von 104 Unternehmen der Bahnbranche.


Allianz pro Schiene e.V.
Barbara Mauersberg
Reinhardtstraße 18
10117
Berlin
barbara.mauersberg@allianz-pro-schiene.de
030/2462599-20
-



Ministerium opfert Sicherheit im Straßenverkehr

(ddp direct) Berlin. Die von der Bundesregierung für Anfang 2011 geplanten bundesweiten Testfahrten mit Riesen-Lkw sind rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Deutschen Städtetags, der Allianz pro Schiene und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erstellt hat. Nach unserer Einschätzung ist die Lage eindeutig, sagte Difu-Leiter Professor Klaus J. Beckmann am Mittwoch in Berlin. Das Verkehrsministerium darf bundesweite Testfahrten nicht ohne die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat auf dem Wege der Ausnahmeverordnung erlauben.

Laut Rechtsgutachten ist die maximale Fahrzeug-Länge vom Verordnungsgeber auf 18,75 Meter begrenzt worden, um alle Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren gerade durch überlange Fahrzeuge zu schützen. Mit einer einfachen Ausnahmeverordnung kann das Verkehrsministerium dieses Schutzziel nicht außer Kraft setzen, erläuterte Beckmann. Doch genau dies ist bei den geplanten Testversuchen mit Riesen-Lkw der Fall. Wenn die Regierung einen Modellversuch mit Riesen-Lkw wolle, dann gebe es nur einen Weg: Den parlamentarischen. Es müsste eine gesetzliche Grundlage für den Modellversuch geschaffen werden. Eine parlamentarische Befassung mit dem Thema wäre auch im Interesse der Gemeinden und der Kreise, damit ihre Belange in umfassender Weise berücksichtigt werden können. Beckmann verglich den Fall mit der Neuregelung zum begleiteten Fahren ab 17. Auch hier wurde ein Gesetz gemacht und nicht mit Ausnahmeverordnungen gearbeitet.

Ausnahmegenehmigungen, die einzelne Bundesländer für Testfahrten mit Mega Trucks erlassen haben, sind durch die Rechtslage ebenfalls nicht gedeckt. Nach Difu-Einschätzung dürfen solche Ausnahmegenehmigungen nur für Sondertransporte mit überlangen Gütern erteilt werden, etwa Windkrafträder oder Siloteile, die sich aus technischen Gründen nicht in kleinere Teile zerlegen lassen, und für die keine andere Transportmöglichkeit besteht. Transporte von Zwieback, Blumen, Kleidern oder Matratzen sind dagegen nicht geeignet, das gesetzliche Schutzziel außer Kraft zu setzen, sagte Difu-Leiter Beckmann.

Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, forderte das Verkehrsministerium auf, die laufenden Testvorbereitungen sofort zu stoppen. Nach offiziellen Ankündigungen des zuständigen Staatssekretärs Andreas Scheuer (CSU) hätten bereits bis zu 400 Speditionen deutschlandweit Interesse an einer Teilnahme angemeldet. Für Zusagen an Speditionen gibt es, wie wir jetzt wissen, keine rechtliche Grundlage, sagte Flege. Sollte das Verkehrsministerium an seinen Plänen festhalten und sich über die rechtlichen Schranken einfach hinwegsetzen, dann wird es massive Proteste und auch Klagen geben. Klageberechtigt sind jedes einzelne Bundesland und ein Drittel der Abgeordneten des Bundestags.

Erhebliche Sicherheitsbedenken gegen die bundesweiten Tests äußerte Folkert Kiepe vom Deutschen Städtetag. Heute heißt es nur Tests auf Autobahnen, aber es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis diese Ungetüme auch durch Deutschlands Städte donnern. Kiepe verwies auf das Beispiel Schweden, wo Riesen-Lkw inzwischen überall durchs Land fahren dürfen und warnte die Regierung davor, die Sicherheit im Straßenverkehr für die Interessen von einigen wenigen Großspeditionen zu opfern.
Hans-Steffen Kerth vom VDV wies darauf hin, dass jenseits aller Sicherheitsprobleme Mega Trucks ohne Griff in die Tasche des Steuerzahlers gar nicht fahren könnten. Die Allgemeinheit muss die Infrastruktur für die Riesenlaster bezahlen, nur damit der umweltfreundliche Schienengüterverkehr danach mit Dumping-Preisen angegriffen werden kann.

Dass das Bundesverkehrsministerium für sein Projekt Lang-Lkw zu einer fragwürdigen Ausnahmeverordnung greift, ist möglicherweise der Not geschuldet: Nach Informationen der Allianz pro Schiene hätten bundesweite Testfahrten mit Riesen-Lkw zur Zeit keine Mehrheit im Bundesrat. Acht Länder haben sich explizit gegen eine Teilnahme am bundesweiten Test ausgesprochen: Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Lediglich fünf Länder erklärten sich einverstanden mit den Tests: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen. Drei Länder sind noch unentschieden: Brandenburg, Hamburg und Hessen.

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=== Gutachten: Bundesweite Tests mit Gigalinern sind rechtswidrig (Teaserbild) ===

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=== über die Allianz pro Schiene ===

Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur Förderung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs.

In dem Bündnis haben sich 18 Non-Profit- Verbände zusammengeschlossen: die Umweltverbände BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe und NaturFreunde Deutschlands, die Verbraucherverbände Pro Bahn, DBV und VCD, die Automobilclubs ACE und ACV, die drei Bahngewerkschaften TRANSNET, GDBA und GDL, die Eisenbahnverbände BDEF, BF Bahnen, FEANDC, VBB und VDEI sowie die Technische Hochschule Wildau.

Die Mitgliedsverbände vertreten mehr als 2 Millionen Einzelmitglieder. Unterstützt wird das Schienenbündnis von 104 Unternehmen der Bahnbranche.


Allianz pro Schiene e.V.
Barbara Mauersberg
Reinhardtstraße 18
10117
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barbara.mauersberg@allianz-pro-schiene.de
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