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Landgericht Erfurt: Verbraucherzentrale Thüringen mangelhaft qualifiziert!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen Infos


Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, meint der Verbraucherzentralenexperte Rechtsanwalt Sascha Giller (PWB Rechtsanwälte, Jena)

Zug/Suhl, 22. Februar 2012. Die Berufskritiker der Verbraucherzentrale Thüringen wollten es dem Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mal so richtig zeigen. In bester DDR-Zensurmanier wollen sie dem Verein mit tatkräftiger Unterstützung des Erfurter Landgerichtes einen Maulkorb verpassen. Die Behauptung, die Verbraucherzentrale Thüringen arbeite mit „juristisch unqualifizierten Mitarbeitern“, sollte ein für allemal verboten werden und von der Webseite des Vereines (www.dvs-ev.net) verschwinden. „Da haben sie aber jetzt Pech gehabt“, kommentiert Urs Nägli, Sprecher des Schweizer Vereins „Verbraucherzentralen-Kritik e.V.“ aus Zug, das aktuelle Urteil des Landgerichtes Erfurt. Das Landgericht hat nämlich am 22. Dezember 2011 entschieden, dass dem Verein diese Äußerung nicht verboten werden kann.

Darf man eine Verbraucherzentrale „als juristisch mangelhaft qualifiziert“ und eine Beratung in einer Verbraucherzentrale „als juristisch unqualifizierte Beratung“ bezeichnen? Ja, man darf. Dies hat das Landgericht Erfurt (Aktenzeichen 10 O 474/11) entschieden und die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Thüringen gegen den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. in I. Instanz als unbegründet zurückgewiesen. Dies bestätigten die beiden Kapitalanlagerechtsanwälte Sascha Giller und Philipp Wolfgang Beyer, die sich schon seit mehreren Jahren mit den dubiosen Methoden der Deutschen Verbraucherzentralen beschäftigen und gerichtlich gegen unseriöse Verbraucherzentralenberater vorgehen.

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Verbraucherschutzring e. V. und der Verbraucherzentrale Thüringen ging es auch um die Frage, ob der Verein Beratungsprotokolle veröffentlichen darf oder nicht. Auch hier: 2:0 für den mutigen Deutschen Verbraucherschutzring e.V., denn den Namen des juristisch unqualifizierten Beraters Günter Pfaff darf der Verbraucherschutzring in Zukunft öffentlich verbreiten und auf seiner Webseite zum Abruf für die Allgemeinheit bereithalten. Die Frage, ob der Verein die Gesprächsprotokolle anonymer Tester, die ihm zugespielt worden sind, um den Nachweis einer Falschberatung mehrerer tausend Anleger im Kapitalanlagebetrugsfall Phoenix Kapitaldienst durch den Verbraucherzentralenberater Pfaff zu führen, ebenfalls veröffentlichen darf, hat das Gericht gegen den Verein entschieden. „Falsch“, wie Sascha Giller feststellt, „Deshalb hat der Verein gegen diesen Teil des Erfurter Urteils selbstverständlich Berufung eingelegt.“

„Wir freuen uns, dass das Landgericht Erfurt endlich Kritik an der Arbeit der Verbraucherzentrale Thüringen zugelassen und die Meinungsfreiheit in Deutschland damit erneut gestärkt hat“, betont Urs Nägli, Pressesprecher der „Verbraucherzentralen-Kritik e.V.“ aus Zug. „Denn es hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass die Verbraucherzentralen in Deutschland, vor allem wenn es um den Kapitalanlegerschutz ging, eine schlechte Adresse bei der Beratung von Kapitalanlegern gewesen sind. Uns liegen Hinweise darauf vor, dass allein durch die Schlechtberatung der Verbraucherzentrale Thüringen mehrere tausend geschädigte Phoenix-Anleger nochmals um durchschnittlich 4.000 Euro pro Person geschädigt worden sind“, so Nägli weiter. Das Urteil des Landgerichtes Erfurt stellt der Schweizer Verein „Verbraucherzentralen-Kritik e. V.“ allen Interessenten auf der Seite www.verbraucherzentralenkritik.com zum kostenlosen Download bereit.

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentralenkritik.com.

Über den Verband Verbraucherzentralen-Kritik e.V.

Der Verein Verbraucherzentralen-Kritik e.V. sammelt kritische Informationen über die Arbeit der Verbraucherzentralen in Deutschland. Der Verein will geschädigten Verbrauchern Wege aufzeigen, wie sie sich gegen Verbraucherzentralen, Falschberatung, Abzocke und Mandantenschaufeln durch Anwälte, die sich von den Verbraucherzentralen mit Mandanten versorgen lassen, wehren können.

Verband: Verbraucherzentralenkritik Schweiz
c/o WMTS AG
Untermüli 9
CH – 6302 Zug
Telefon: 0041/560 19 86
Fax: 0041/560 19 72
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

Veröffentlicht von >> DVSPresse << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, meint der Verbraucherzentralenexperte Rechtsanwalt Sascha Giller (PWB Rechtsanwälte, Jena)

Zug/Suhl, 22. Februar 2012. Die Berufskritiker der Verbraucherzentrale Thüringen wollten es dem Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mal so richtig zeigen. In bester DDR-Zensurmanier wollen sie dem Verein mit tatkräftiger Unterstützung des Erfurter Landgerichtes einen Maulkorb verpassen. Die Behauptung, die Verbraucherzentrale Thüringen arbeite mit „juristisch unqualifizierten Mitarbeitern“, sollte ein für allemal verboten werden und von der Webseite des Vereines (www.dvs-ev.net) verschwinden. „Da haben sie aber jetzt Pech gehabt“, kommentiert Urs Nägli, Sprecher des Schweizer Vereins „Verbraucherzentralen-Kritik e.V.“ aus Zug, das aktuelle Urteil des Landgerichtes Erfurt. Das Landgericht hat nämlich am 22. Dezember 2011 entschieden, dass dem Verein diese Äußerung nicht verboten werden kann.

Darf man eine Verbraucherzentrale „als juristisch mangelhaft qualifiziert“ und eine Beratung in einer Verbraucherzentrale „als juristisch unqualifizierte Beratung“ bezeichnen? Ja, man darf. Dies hat das Landgericht Erfurt (Aktenzeichen 10 O 474/11) entschieden und die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Thüringen gegen den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. in I. Instanz als unbegründet zurückgewiesen. Dies bestätigten die beiden Kapitalanlagerechtsanwälte Sascha Giller und Philipp Wolfgang Beyer, die sich schon seit mehreren Jahren mit den dubiosen Methoden der Deutschen Verbraucherzentralen beschäftigen und gerichtlich gegen unseriöse Verbraucherzentralenberater vorgehen.

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Verbraucherschutzring e. V. und der Verbraucherzentrale Thüringen ging es auch um die Frage, ob der Verein Beratungsprotokolle veröffentlichen darf oder nicht. Auch hier: 2:0 für den mutigen Deutschen Verbraucherschutzring e.V., denn den Namen des juristisch unqualifizierten Beraters Günter Pfaff darf der Verbraucherschutzring in Zukunft öffentlich verbreiten und auf seiner Webseite zum Abruf für die Allgemeinheit bereithalten. Die Frage, ob der Verein die Gesprächsprotokolle anonymer Tester, die ihm zugespielt worden sind, um den Nachweis einer Falschberatung mehrerer tausend Anleger im Kapitalanlagebetrugsfall Phoenix Kapitaldienst durch den Verbraucherzentralenberater Pfaff zu führen, ebenfalls veröffentlichen darf, hat das Gericht gegen den Verein entschieden. „Falsch“, wie Sascha Giller feststellt, „Deshalb hat der Verein gegen diesen Teil des Erfurter Urteils selbstverständlich Berufung eingelegt.“

„Wir freuen uns, dass das Landgericht Erfurt endlich Kritik an der Arbeit der Verbraucherzentrale Thüringen zugelassen und die Meinungsfreiheit in Deutschland damit erneut gestärkt hat“, betont Urs Nägli, Pressesprecher der „Verbraucherzentralen-Kritik e.V.“ aus Zug. „Denn es hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass die Verbraucherzentralen in Deutschland, vor allem wenn es um den Kapitalanlegerschutz ging, eine schlechte Adresse bei der Beratung von Kapitalanlegern gewesen sind. Uns liegen Hinweise darauf vor, dass allein durch die Schlechtberatung der Verbraucherzentrale Thüringen mehrere tausend geschädigte Phoenix-Anleger nochmals um durchschnittlich 4.000 Euro pro Person geschädigt worden sind“, so Nägli weiter. Das Urteil des Landgerichtes Erfurt stellt der Schweizer Verein „Verbraucherzentralen-Kritik e. V.“ allen Interessenten auf der Seite www.verbraucherzentralenkritik.com zum kostenlosen Download bereit.

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentralenkritik.com.

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Der Verein Verbraucherzentralen-Kritik e.V. sammelt kritische Informationen über die Arbeit der Verbraucherzentralen in Deutschland. Der Verein will geschädigten Verbrauchern Wege aufzeigen, wie sie sich gegen Verbraucherzentralen, Falschberatung, Abzocke und Mandantenschaufeln durch Anwälte, die sich von den Verbraucherzentralen mit Mandanten versorgen lassen, wehren können.

Verband: Verbraucherzentralenkritik Schweiz
c/o WMTS AG
Untermüli 9
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