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Thüringische Landeszeitung zum Überwachungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes im Falle des Linken-Politikers Bodo Ramelow: Unverhältnismäßig!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


Weimar (ots) - Jetzt sagen fast alle: Es musste ja so kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Sinne des Abgeordneten Bodo Ramelow entschieden. Mehr noch: Es hat im Sinne aller demokratischen Abgeordneten Klarheit geschaffen, wo das Interesse des Verfassungsschutzes zu enden hat.

Es hat klar gemacht, dass eine Überwachung, die lediglich auf einem Generalverdacht einer Partei gegenüber basiert, unverhältnismäßig ist.

Jetzt heißt es: Das hätten sich die Verfassungsschützer mit Blick auf Abgeordnete denken können. Aber wer sagt denn, dass sie sich das nicht gedacht haben?!

Es ist doch so: Jahrzehntelang scherte sich außer dem Betroffenen so gut wie niemand darum. Das Vertrauen in jene Ämter, die den Verfassungsschutz im Namen tragen, war derart groß, dass ganz viele dachten: Die werden schon wissen, was sie tun.

So ein Denkmuster war unverhältnismäßig: unverhältnismäßig naiv, wie sich zeigte.

Denn das Bundesverfassungsgericht hat ja nun nicht etwa eine ganz neue, allem Bisherigen widersprechende Auslegung von Rechtsansprüchen begründet, sondern nur am Ende eines langen Weges klare Worte gefunden.

Dies ist keine Bankrotterklärung aller Verfassungsschutzarbeit. Es ist aber offensichtlich, dass Einrichtungen solcher Art in einer tiefen, anhaltenden Krise stecken.

Sie haben sich verrannt. Haben sich Verfassungsfeinde gesucht, wo es sie nicht gibt.

Derweil entwickelte sich ein brauner Sumpf. Wer hat da eigentlich weggeschaut? Wer hat das sogar noch finanziell befördert?

Und: Hat das eine mit dem anderen zu tun? Das wird noch zu klären sein. Und zwar schnell.

Damit wir wieder in guter Verfassung sind.

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2573041/thueringische-landeszeitung-unverhaeltnismaessig-zum-ueberwachungsurteil-des von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Weimar (ots) - Jetzt sagen fast alle: Es musste ja so kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Sinne des Abgeordneten Bodo Ramelow entschieden. Mehr noch: Es hat im Sinne aller demokratischen Abgeordneten Klarheit geschaffen, wo das Interesse des Verfassungsschutzes zu enden hat.

Es hat klar gemacht, dass eine Überwachung, die lediglich auf einem Generalverdacht einer Partei gegenüber basiert, unverhältnismäßig ist.

Jetzt heißt es: Das hätten sich die Verfassungsschützer mit Blick auf Abgeordnete denken können. Aber wer sagt denn, dass sie sich das nicht gedacht haben?!

Es ist doch so: Jahrzehntelang scherte sich außer dem Betroffenen so gut wie niemand darum. Das Vertrauen in jene Ämter, die den Verfassungsschutz im Namen tragen, war derart groß, dass ganz viele dachten: Die werden schon wissen, was sie tun.

So ein Denkmuster war unverhältnismäßig: unverhältnismäßig naiv, wie sich zeigte.

Denn das Bundesverfassungsgericht hat ja nun nicht etwa eine ganz neue, allem Bisherigen widersprechende Auslegung von Rechtsansprüchen begründet, sondern nur am Ende eines langen Weges klare Worte gefunden.

Dies ist keine Bankrotterklärung aller Verfassungsschutzarbeit. Es ist aber offensichtlich, dass Einrichtungen solcher Art in einer tiefen, anhaltenden Krise stecken.

Sie haben sich verrannt. Haben sich Verfassungsfeinde gesucht, wo es sie nicht gibt.

Derweil entwickelte sich ein brauner Sumpf. Wer hat da eigentlich weggeschaut? Wer hat das sogar noch finanziell befördert?

Und: Hat das eine mit dem anderen zu tun? Das wird noch zu klären sein. Und zwar schnell.

Damit wir wieder in guter Verfassung sind.

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Fax: 03643 206 422
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2573041/thueringische-landeszeitung-unverhaeltnismaessig-zum-ueberwachungsurteil-des von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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