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Neue-OZ Kommentar zu Die Linke / Verfassungsschutz: Abstruse Überwachung!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


Osnabrück (ots) - Die Linke kann schon nerven: Einige Forderungen wie die nach einem NATO-Austritt wären außenpolitischer Selbstmord.

Und Hirngespinste wie staatliche Enteignungen erinnern an die düstersten Kapitel der DDR-Vergangenheit.

Trotz dieser Absurditäten ist eine gute Nachricht, dass der Verfassungsschutz den Fraktionschef im Thüringischen Landtag, Bodo Ramelow, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht länger beobachten darf.

Denn die Behörde darf nur in Aktion treten, wenn sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sieht.

Dass Abgeordnete der Linken - bei aller Kritik an ihrer Politik - dazu pauschal fähig wären, ist völlig abstrus.

Stattdessen ist die Partei Teil dieses demokratischen Systems: In Ostdeutschland stellt sie mitunter die stärkste politische Kraft, in Brandenburg ist sie an der Landesregierung beteiligt, im Bundestag wird sie nun wohl die Rolle der Oppositionsführerin übernehmen.

Der Verfassungsschutz darf nicht so tun, als hätte das Urteil über den Einzelfall Ramelow hinaus nicht grundsätzliche Folgen: Der Nachrichtendienst muss ganz detailliert darlegen, warum er einen einzelnen Abgeordneten überwacht.

Denn dessen Schutz ist ein hohes demokratisches Gut: Als Parlamentarier haben die Politiker, auch die der Linken, den Geheimdienst zu kontrollieren. Und nicht umgekehrt.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2573047/neue-oz-kommentar-zu-die-linke-verfassungsschutz von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Osnabrück (ots) - Die Linke kann schon nerven: Einige Forderungen wie die nach einem NATO-Austritt wären außenpolitischer Selbstmord.

Und Hirngespinste wie staatliche Enteignungen erinnern an die düstersten Kapitel der DDR-Vergangenheit.

Trotz dieser Absurditäten ist eine gute Nachricht, dass der Verfassungsschutz den Fraktionschef im Thüringischen Landtag, Bodo Ramelow, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht länger beobachten darf.

Denn die Behörde darf nur in Aktion treten, wenn sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sieht.

Dass Abgeordnete der Linken - bei aller Kritik an ihrer Politik - dazu pauschal fähig wären, ist völlig abstrus.

Stattdessen ist die Partei Teil dieses demokratischen Systems: In Ostdeutschland stellt sie mitunter die stärkste politische Kraft, in Brandenburg ist sie an der Landesregierung beteiligt, im Bundestag wird sie nun wohl die Rolle der Oppositionsführerin übernehmen.

Der Verfassungsschutz darf nicht so tun, als hätte das Urteil über den Einzelfall Ramelow hinaus nicht grundsätzliche Folgen: Der Nachrichtendienst muss ganz detailliert darlegen, warum er einen einzelnen Abgeordneten überwacht.

Denn dessen Schutz ist ein hohes demokratisches Gut: Als Parlamentarier haben die Politiker, auch die der Linken, den Geheimdienst zu kontrollieren. Und nicht umgekehrt.

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Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2573047/neue-oz-kommentar-zu-die-linke-verfassungsschutz von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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