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Thüringische Landeszeitung: Lieberknecht hält an Gnauck fest!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


Weimar (ots) - Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) hält an der morgigen Vereidigung ihres neuen Staatskanzleichefs Jürgen Gnauck fest.

"Es besteht keine Veranlassung, moralisch den Stab über jemanden zu brechen, der gerichtlich einen Anspruch klären möchte, den er zu haben glaubt," sagte sie in einem Interview mit der Thüringischen Landeszeitung (Mittwoch-Ausgabe).

"Wenn die Frage ausgeurteilt ist, haben wir Klarheit." Es sei in einem Rechtsstreit üblich, strittige Ansprüche vor Gericht zu klären.

Nach Darstellung Lieberknechts hat die Staatskanzlei Gnauck 2003 und 2005 mitgeteilt, dass sie für Krankheitskosten anteilig dauerhaft aufkommt.

Gnauck habe dadurch keinen persönlichen Vorteil gehabt, weil er gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund damals einen Beihilfeanspruch hatte und aus seinerzeitiger Sicht lediglich zu klären war, ob nun der Gemeinde- und Städtebund oder das Land die Beihilfe übernehme.

2009 habe die Staatskanzlei ihre Rechtsauffassung geändert und keine Beihilfe mehr gezahlt.

Gegenstand des noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreits ist, ob dieser Beihilfeanspruch bestand oder weiterbesteht.

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2576894/thueringische-landeszeitung-lieberknecht-haelt-an-gnauck-fest von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Weimar (ots) - Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) hält an der morgigen Vereidigung ihres neuen Staatskanzleichefs Jürgen Gnauck fest.

"Es besteht keine Veranlassung, moralisch den Stab über jemanden zu brechen, der gerichtlich einen Anspruch klären möchte, den er zu haben glaubt," sagte sie in einem Interview mit der Thüringischen Landeszeitung (Mittwoch-Ausgabe).

"Wenn die Frage ausgeurteilt ist, haben wir Klarheit." Es sei in einem Rechtsstreit üblich, strittige Ansprüche vor Gericht zu klären.

Nach Darstellung Lieberknechts hat die Staatskanzlei Gnauck 2003 und 2005 mitgeteilt, dass sie für Krankheitskosten anteilig dauerhaft aufkommt.

Gnauck habe dadurch keinen persönlichen Vorteil gehabt, weil er gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund damals einen Beihilfeanspruch hatte und aus seinerzeitiger Sicht lediglich zu klären war, ob nun der Gemeinde- und Städtebund oder das Land die Beihilfe übernehme.

2009 habe die Staatskanzlei ihre Rechtsauffassung geändert und keine Beihilfe mehr gezahlt.

Gegenstand des noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreits ist, ob dieser Beihilfeanspruch bestand oder weiterbesteht.

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Thüringische Landeszeitung
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Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2576894/thueringische-landeszeitung-lieberknecht-haelt-an-gnauck-fest von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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