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Haltt: 'Rot-Grün hat kein Interesse, direkte Demokratie vor Ort zu stärken'!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


OpenPr.de: Der nordrhein-westfälische Landtag hat in dieser Woche mit den Stimmen von SPD und Grünen einen Antrag der FDP abgelehnt, Bürgerbegehren bereits vor der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit prüfen zu lassen.

Bislang wird die rechtliche Zulässigkeit erst nach Einreichung der aufwändig zu organisierenden Unterschriftenlisten vom Rat festgestellt wird.

"Damit kann es weiterhin zu der misslichen Situation kommen, dass ein Bürgerbegehren zwar die notwendigen Unterschriften einreicht, es aufgrund anderer formaler Mängel jedoch für unzulässig erklärt werden muss", so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat der Stadt Bochum.

"Solche Fälle verstärken unnötig die Politikverdrossenheit. Der Landtag hat die Chance verpasst, diesen Missstand ohne großen Aufwand zu beseitigen."

Haltt weiter: "Bislang muss die Verwaltung den Antragsstellern lediglich in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung entsprechender Vorhaben behilflich sein. Die rechtssichere Feststellung der Zulässigkeit dieser Vorhaben erfolgt dann erst im Nachhinein.

Dadurch kann der Fall eintreten, dass Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden, an denen in abgewandelter Form nichts auszusetzen wäre. Solche Situationen lassen sich ganz einfach verhindern, indem die Verwaltung eine Vorprüfung durchführt, in der die inhaltliche Zulässigkeit bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung festgestellt wird."

Eine solche Vorprüfung von Bürgerbegehren ist bereits in Berlin und Thüringen gesetzlich verankert. Auch in Niedersachsen können die Initiatoren bei der Anmeldung ihres Bürgerbegehrens beantragen, dass der Hauptausschuss des Rates unverzüglich über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens entscheidet.

"In den Bundesländern, in denen es die Vorprüfung von Bürgerbegehren bereits gibt, haben sich die Regelungen bereits bewährt. Die Befürchtung von Kritikern, dass eine Vorprüfung zu Missbrauch durch eine massenhafte Anmeldung von Bürgerbegehren führt, hat sich als unbegründet bewiesen.

Rot-Grün in NRW scheint jedoch kein Interesse daran zu haben, die direkte Demokratie vor Ort zu stärken", so Haltt abschließend.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

FDP im Rat der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 1-3
44777 Bochum
Telefon: 0234 – 910 21 44
Fax: 0234 – 910 21 45
E-Mail:
www.bochum-liberal.de

Die FDP ist mit 2 Sitzen im Rat der Stadt Bochum vertreten. Bei der Kommunalwahl des Rates 2009 hat die FDP insgesamt 11.104 Stimmen erlangt. Das sind 7,66% der abgegebenen gültigen Stimmen. Im Vergleich zu 2004 konnte die FDP ihr Ergebnis um 4.289 Stimmen bzw. um 3,36%-Punkte verbessern.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/754963/Haltt-Rot-Gruen-hat-kein-Interesse-direkte-Demokratie-vor-Ort-zu-staerken.htmlhttp://www.openpr.de/news/754963/Haltt-Rot-Gruen-hat-kein-Interesse-direkte-Demokratie-vor-Ort-zu-staerken.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Weitere Thüringen Parteien News & Infos auf Parteien-News.de - dem freien Politik & Parteien News Portal mit aktuellen News und Artikeln


OpenPr.de: Der nordrhein-westfälische Landtag hat in dieser Woche mit den Stimmen von SPD und Grünen einen Antrag der FDP abgelehnt, Bürgerbegehren bereits vor der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit prüfen zu lassen.

Bislang wird die rechtliche Zulässigkeit erst nach Einreichung der aufwändig zu organisierenden Unterschriftenlisten vom Rat festgestellt wird.

"Damit kann es weiterhin zu der misslichen Situation kommen, dass ein Bürgerbegehren zwar die notwendigen Unterschriften einreicht, es aufgrund anderer formaler Mängel jedoch für unzulässig erklärt werden muss", so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat der Stadt Bochum.

"Solche Fälle verstärken unnötig die Politikverdrossenheit. Der Landtag hat die Chance verpasst, diesen Missstand ohne großen Aufwand zu beseitigen."

Haltt weiter: "Bislang muss die Verwaltung den Antragsstellern lediglich in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung entsprechender Vorhaben behilflich sein. Die rechtssichere Feststellung der Zulässigkeit dieser Vorhaben erfolgt dann erst im Nachhinein.

Dadurch kann der Fall eintreten, dass Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden, an denen in abgewandelter Form nichts auszusetzen wäre. Solche Situationen lassen sich ganz einfach verhindern, indem die Verwaltung eine Vorprüfung durchführt, in der die inhaltliche Zulässigkeit bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung festgestellt wird."

Eine solche Vorprüfung von Bürgerbegehren ist bereits in Berlin und Thüringen gesetzlich verankert. Auch in Niedersachsen können die Initiatoren bei der Anmeldung ihres Bürgerbegehrens beantragen, dass der Hauptausschuss des Rates unverzüglich über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens entscheidet.

"In den Bundesländern, in denen es die Vorprüfung von Bürgerbegehren bereits gibt, haben sich die Regelungen bereits bewährt. Die Befürchtung von Kritikern, dass eine Vorprüfung zu Missbrauch durch eine massenhafte Anmeldung von Bürgerbegehren führt, hat sich als unbegründet bewiesen.

Rot-Grün in NRW scheint jedoch kein Interesse daran zu haben, die direkte Demokratie vor Ort zu stärken", so Haltt abschließend.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

FDP im Rat der Stadt Bochum
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Telefon: 0234 – 910 21 44
Fax: 0234 – 910 21 45
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Die FDP ist mit 2 Sitzen im Rat der Stadt Bochum vertreten. Bei der Kommunalwahl des Rates 2009 hat die FDP insgesamt 11.104 Stimmen erlangt. Das sind 7,66% der abgegebenen gültigen Stimmen. Im Vergleich zu 2004 konnte die FDP ihr Ergebnis um 4.289 Stimmen bzw. um 3,36%-Punkte verbessern.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/754963/Haltt-Rot-Gruen-hat-kein-Interesse-direkte-Demokratie-vor-Ort-zu-staerken.htmlhttp://www.openpr.de/news/754963/Haltt-Rot-Gruen-hat-kein-Interesse-direkte-Demokratie-vor-Ort-zu-staerken.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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