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Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz: bpa sieht Stolpersteine Landesgruppe unterbreitet Änderungsvorschläge!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


Erfurt (ots) - Als letztes der 16 Bundesländer will Thüringen ein eigenes Wohn- und Teilhabegesetz verabschieden.

Darin wird das Wohnen mit Betreuung und in Pflegeheimen geregelt.

In der Anhörung am 13. März 2014 hat die bpa-Landesgruppe Thüringen Änderungsvorschläge an wichtigen Stellen eingebracht.

Denn in der jetzigen Form sieht der mitgliederstärkste Verband Thüringens im Bereich ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen bürokratische Stolpersteine, unklare Befugnisse der Landesregierung und Hürden, insbesondere für alternative Wohnformen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz bedroht in seiner jetzigen Fassung die bestehenden sowie die Schaffung alternativer Wohnformen in Thüringen.

Mit dem vor einem Jahr vom Bundestag verabschiedeten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erhält jede und jeder Pflegebedürftige in einer selbst organisierten Wohnform, wie zum Beispiel einer Alten-WG, 200 Euro.

Das Geld kann zur Finanzierung einer Präsenzkraft eingesetzt werden.

Das selbstbestimmte Wohnen in ambulant betreuten Wohngruppen entspricht dem Wunsch vieler Menschen.

"Sollten diese Wohnformen wie geplant bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung unter das neue Heimrecht fallen, wären die dort lebenden Menschen früher auf Sozialhilfe angewiesen und die Existenz bestehender WGs stünde vor dem aus", gibt der bpa-Landesbeauftragte Thomas Engemann zu bedenken und plädiert für eine entsprechende Änderung.

Zudem kritisiert der bpa Thüringen den bürokratischen Aufwand durch Doppelprüfungen.

Neben dem medizinischen Dienst der Krankenkassen soll auch die neu zu gründende Heimbehörde parallel Prüfungen, mit gleichen Prüfinhalten, in ein und derselben Einrichtung durchführen können.

"Doppelprüfungen steigern den bürokratischen Aufwand, fördern ein Klima des Misstrauens und gehen zulasten der eigentlichen Aufgaben", stellt Astrid Regel, stellvertretende bpa-Landesvorsitzende, klar.

Der bpa schlägt eine klarere Aufgabenverteilung zwischen MDK und Behörde vor.

Trotz vielfacher Forderungen der Trägerverbände hat die Landesregierung ihren Entwurf für eine Verordnung zur Regelung der Personalausstattung, Bewohnermitwirkung und der baulichen Voraussetzungen noch nicht veröffentlicht.

"Im Sinne von Planungssicherheit ist es für die Einrichtungsbetreiber wichtig zu wissen, was die Landesregierung wie regeln will, bevor das Gesetz verabschiedet wird", erläuterte Engemann den Wunsch nach Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast 200 in Thüringen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Thomas Engemann, bpa-Landesbeauftragter, Tel.: 0361/653 86 88

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2689293/thueringer-wohn-und-teilhabegesetz-bpa-sieht-stolpersteine-landesgruppe-unterbreitet von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Erfurt (ots) - Als letztes der 16 Bundesländer will Thüringen ein eigenes Wohn- und Teilhabegesetz verabschieden.

Darin wird das Wohnen mit Betreuung und in Pflegeheimen geregelt.

In der Anhörung am 13. März 2014 hat die bpa-Landesgruppe Thüringen Änderungsvorschläge an wichtigen Stellen eingebracht.

Denn in der jetzigen Form sieht der mitgliederstärkste Verband Thüringens im Bereich ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen bürokratische Stolpersteine, unklare Befugnisse der Landesregierung und Hürden, insbesondere für alternative Wohnformen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz bedroht in seiner jetzigen Fassung die bestehenden sowie die Schaffung alternativer Wohnformen in Thüringen.

Mit dem vor einem Jahr vom Bundestag verabschiedeten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erhält jede und jeder Pflegebedürftige in einer selbst organisierten Wohnform, wie zum Beispiel einer Alten-WG, 200 Euro.

Das Geld kann zur Finanzierung einer Präsenzkraft eingesetzt werden.

Das selbstbestimmte Wohnen in ambulant betreuten Wohngruppen entspricht dem Wunsch vieler Menschen.

"Sollten diese Wohnformen wie geplant bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung unter das neue Heimrecht fallen, wären die dort lebenden Menschen früher auf Sozialhilfe angewiesen und die Existenz bestehender WGs stünde vor dem aus", gibt der bpa-Landesbeauftragte Thomas Engemann zu bedenken und plädiert für eine entsprechende Änderung.

Zudem kritisiert der bpa Thüringen den bürokratischen Aufwand durch Doppelprüfungen.

Neben dem medizinischen Dienst der Krankenkassen soll auch die neu zu gründende Heimbehörde parallel Prüfungen, mit gleichen Prüfinhalten, in ein und derselben Einrichtung durchführen können.

"Doppelprüfungen steigern den bürokratischen Aufwand, fördern ein Klima des Misstrauens und gehen zulasten der eigentlichen Aufgaben", stellt Astrid Regel, stellvertretende bpa-Landesvorsitzende, klar.

Der bpa schlägt eine klarere Aufgabenverteilung zwischen MDK und Behörde vor.

Trotz vielfacher Forderungen der Trägerverbände hat die Landesregierung ihren Entwurf für eine Verordnung zur Regelung der Personalausstattung, Bewohnermitwirkung und der baulichen Voraussetzungen noch nicht veröffentlicht.

"Im Sinne von Planungssicherheit ist es für die Einrichtungsbetreiber wichtig zu wissen, was die Landesregierung wie regeln will, bevor das Gesetz verabschiedet wird", erläuterte Engemann den Wunsch nach Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast 200 in Thüringen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Thomas Engemann, bpa-Landesbeauftragter, Tel.: 0361/653 86 88

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2689293/thueringer-wohn-und-teilhabegesetz-bpa-sieht-stolpersteine-landesgruppe-unterbreitet von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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