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Angst und bange: In Bezug auf die Arbeit des BND sollte sich das Parlament seine Kompetenzen nicht vom Kanzleramt beschneiden lassen!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


Gera (ots) - Das ganze Ausmaß einer Katastrophe wird manchmal erst dann deutlich, wenn man die Ereignisse aneinander reiht:

Die Amerikaner spähen das Handy der Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland aus. Der allgemein, unmittelbar, geheim und gleich gewählte Deutsche Bundestag wird Opfer eines Hackerangriffs, wohl aus Russland.

Der Bundesnachrichtendienst, der für das Ausspähen im Ausland zuständig ist und direkt vom Bundeskanzleramt geführt wird, hat amerikanischen Geheimdiensten dabei geholfen, befreundete Nationen in Europa zu beschnüffeln.

Außerdem hat der Bundesnachrichtendienst (BND) die amerikanischen Geheimdienste dabei unterstützt, deutsche Firmen zu durchleuchten. Das kann Industriespionage sein.

Momentan deutet alles darauf hin, dass das von der CDU geführte Kanzleramt selbst im Zentrum des sorglosen Umgangs mit dem Informationsbedürfnis ausländischer Mächte steht.

Dazu nun die Idee selbst zu bestimmen, wer das parlamentarische Kontrollrecht über den BND ausüben darf - es kann einem angst und bange werden.

Und schließlich hat der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der sich in München länger zieht als ein platt gebissener Kaugummi, gezeigt, dass die Ermittlungen gegen diese Terroristen gefühlt stümperhaft, auf alle Fälle aber unkoordiniert, abgelaufen sind.

Das lag daran, dass das Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz die Ermittlungen aus falscher Rücksicht auf die Landesämter für Verfassungsschutz nicht an sich gezogen haben.

Terrorismus macht aber weder vor nationalen Grenzen halt, noch vor denen von Bundesländern.

Das wirft die Frage auf, wozu man überhaupt konkurrierende Landesämter braucht, die offenbar nicht in der Lage sind, die verfassungsmäßige Ordnung ausreichend zu schützen.

Besser es gibt ein Bundesamt und dies hat weisungsgebundene Filialen dort in Deutschland, wo es notwendig ist.

Und in Bezug auf die Arbeit des BND sollte sich das Parlament seine Kompetenzen nicht vom Kanzleramt beschneiden lassen.

Jörg Riebartsch kommentiert

Pressekontakt:

Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/3045883, Autor siehe obiger Artikel.

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Der Bundesnachrichtendienst, der für das Ausspähen im Ausland zuständig ist und direkt vom Bundeskanzleramt geführt wird, hat amerikanischen Geheimdiensten dabei geholfen, befreundete Nationen in Europa zu beschnüffeln.

Außerdem hat der Bundesnachrichtendienst (BND) die amerikanischen Geheimdienste dabei unterstützt, deutsche Firmen zu durchleuchten. Das kann Industriespionage sein.

Momentan deutet alles darauf hin, dass das von der CDU geführte Kanzleramt selbst im Zentrum des sorglosen Umgangs mit dem Informationsbedürfnis ausländischer Mächte steht.

Dazu nun die Idee selbst zu bestimmen, wer das parlamentarische Kontrollrecht über den BND ausüben darf - es kann einem angst und bange werden.

Und schließlich hat der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der sich in München länger zieht als ein platt gebissener Kaugummi, gezeigt, dass die Ermittlungen gegen diese Terroristen gefühlt stümperhaft, auf alle Fälle aber unkoordiniert, abgelaufen sind.

Das lag daran, dass das Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz die Ermittlungen aus falscher Rücksicht auf die Landesämter für Verfassungsschutz nicht an sich gezogen haben.

Terrorismus macht aber weder vor nationalen Grenzen halt, noch vor denen von Bundesländern.

Das wirft die Frage auf, wozu man überhaupt konkurrierende Landesämter braucht, die offenbar nicht in der Lage sind, die verfassungsmäßige Ordnung ausreichend zu schützen.

Besser es gibt ein Bundesamt und dies hat weisungsgebundene Filialen dort in Deutschland, wo es notwendig ist.

Und in Bezug auf die Arbeit des BND sollte sich das Parlament seine Kompetenzen nicht vom Kanzleramt beschneiden lassen.

Jörg Riebartsch kommentiert

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