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Der Innenminister sollte das 'Maulkorb'-Rundschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes kassieren: Generalverdacht unzulässig - Amtsträger müssen Stellung beziehen dürfen!
Datum: Mittwoch, dem 09. September 2015
Thema: Thüringen News


Norbert Block zum "Maulkorb"-Rundschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

Weimar (ots) - Das Recht der freien Meinungsäußerung gehört in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu den fundamentalen Grundrechten.

Mehr als befremdlich ist es, wenn das Thüringer Innenministerium durch das Landesverwaltungsamt den Bürgermeistern und Landräten dieses Recht einschränken will.

Bürgermeister und Landräte arbeiten genauso wie Regierungschefs oder Minister nicht im parteipolitisch luftleeren Raum.

Sie haben eine Meinung - und die müssen sie auch öffentlich vertreten können. Von ihnen erwarten die Bürger geradezu, zu wichtigen Themen ihrer Gemeinde, ihrer Stadt, ihres Landkreises und darüber hinaus Stellung zu beziehen.

Das Rundschreiben, das zunächst an alle Oberbürgermeister und Landräte sowie alle Landratsämter als untere Rechtsaufsichtbehörde gerichtet ist, gleicht aber einem Maulkorb.

Denn die Betroffenen müssen nun künftig zwischen Äußerungen als Privatperson und Äußerungen als Bürgermeister oder Landrat unterscheiden.

Und das Thüringer Landesverwaltungsamt holt dazu die große Keule heraus und droht bei Verstößen mit disziplinarrechtlichen Folgen.

Richtig ist, dass Bürgermeister oder Landräte ihre Stellung nicht missbrauchen dürfen, um in Amtsblättern oder auf den Internet-Seiten der Kommune Parteipolitik zu machen.

Dafür gab es in der Tat in den zurückliegenden Jahren das eine oder andere Beispiel. Aber die Amtsträger per Maulkorb-Erlass unter Generalverdacht zu stellen, geht entschieden zu weit.

Es hat den Anschein, dass Bürgermeister nicht mehr kritisch mit Entscheidungen der Landesregierung umgehen dürfen, wenn es beispielsweise um die Finanzhilfen für die Kommunen geht.

Vielleicht ist das Schreiben aber nur einem übereifrigen Beamten zu verdanken, der mit seiner bürokratischen Sprache über das Ziel hinausgeschossen ist.

Der Innenminister sollte das Rundschreiben kassieren.

Leitartikel von Norbert Block

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/3117154, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!


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Weimar (ots) - Das Recht der freien Meinungsäußerung gehört in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu den fundamentalen Grundrechten.

Mehr als befremdlich ist es, wenn das Thüringer Innenministerium durch das Landesverwaltungsamt den Bürgermeistern und Landräten dieses Recht einschränken will.

Bürgermeister und Landräte arbeiten genauso wie Regierungschefs oder Minister nicht im parteipolitisch luftleeren Raum.

Sie haben eine Meinung - und die müssen sie auch öffentlich vertreten können. Von ihnen erwarten die Bürger geradezu, zu wichtigen Themen ihrer Gemeinde, ihrer Stadt, ihres Landkreises und darüber hinaus Stellung zu beziehen.

Das Rundschreiben, das zunächst an alle Oberbürgermeister und Landräte sowie alle Landratsämter als untere Rechtsaufsichtbehörde gerichtet ist, gleicht aber einem Maulkorb.

Denn die Betroffenen müssen nun künftig zwischen Äußerungen als Privatperson und Äußerungen als Bürgermeister oder Landrat unterscheiden.

Und das Thüringer Landesverwaltungsamt holt dazu die große Keule heraus und droht bei Verstößen mit disziplinarrechtlichen Folgen.

Richtig ist, dass Bürgermeister oder Landräte ihre Stellung nicht missbrauchen dürfen, um in Amtsblättern oder auf den Internet-Seiten der Kommune Parteipolitik zu machen.

Dafür gab es in der Tat in den zurückliegenden Jahren das eine oder andere Beispiel. Aber die Amtsträger per Maulkorb-Erlass unter Generalverdacht zu stellen, geht entschieden zu weit.

Es hat den Anschein, dass Bürgermeister nicht mehr kritisch mit Entscheidungen der Landesregierung umgehen dürfen, wenn es beispielsweise um die Finanzhilfen für die Kommunen geht.

Vielleicht ist das Schreiben aber nur einem übereifrigen Beamten zu verdanken, der mit seiner bürokratischen Sprache über das Ziel hinausgeschossen ist.

Der Innenminister sollte das Rundschreiben kassieren.

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Telefon: 03643 206 420
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