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PWB Rechtsanwälte begrüßen die Entscheidung des BGH zu 'Schrottimmobilien'
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen Infos


Ein Interview mit Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer

Jena, 31. Januar 2011. Erneut hat sich der Bundesgerichtshof auf die Seite der Anleger gestellt, die in den 1990er Jahren in sogenannte "Schrottimmobilien" investiert hatten. Nach Auffassung des BGH waren die Anleger von der Badenia Bausparkasse über die Vermittlerprovisionen "arglistig getäuscht" worden.

Wir sprachen mit Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena über die Auswirkungen des BGH-Urteils.

All4Press: Wie beurteilen Sie die Entscheidung des BGH

Philipp Wolfgang Beyer: Zunächst ist dies ein guter Tag für den Anlegerschutz. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur "arglisten Täuschung bei Schrottimmobilien" konsequent fortgesetzt. Hier zeigt sich, dass in den vergangenen Jahren eine Entwicklung in der Rechtsprechung stattgefunden und der Schutz der Anleger eine deutlich höhere Bedeutung erhalten hat.

All4Press: Worauf führen Sie dieses Umdenken der Gerichte zurück?

Philipp Wolfgang Beyer: Ich denke, das hat auch mit der erfolgreichen Arbeit der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte zu tun. Anlegern wurden besonders in den vergangenen 20 Jahren immer neue und oftmals schwer durchschaubare Geldanlagen angeboten. Um hier im Schadensfall helfen zu können, mussten auch wir Anwälte erst hinter die Tricks der Anbieter kommen und dann noch vor Gericht die Richter überzeugen. Sicherlich haben aber auch die großen Schadensfälle wie Phoenix Kapitaldienst GmbH oder Securenta AG die Aufmerksamkeit auf einen besseren Anlegerschutz in Deutschland gelenkt.

All4Press: Was bedeutet das Urteil nun konkret für die Anleger von Schrottimmobilien?

Philipp Wolfgang Beyer: Die Anleger haben nun die gute Chance, aus ihrem Investment ohne Geldverlust herauszukommen. Allerdings müssen sich die Geschädigten selbst darum kümmern. Häufig ist es dabei notwendig, mit Hilfe eines Rechtsanwalts eine Inanspruchnahme der verschiedenen Beteiligten vorzubereiten und einzuleiten.

All4Press:Was müssen die Käufer von möglichen "Schrottimmobilien" besonders beachten?

Philipp Wolfgang Beyer: Besonders sollten die Anleger die Verjährungsfrist beachten. Diese liegt seit der Schuldrechtsreform, die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, bei einer Höchstfrist von 10 Jahren. Das bedeutet, dass die Anleger bzw. Käufer, die bis Ende des Jahres 2001 eine "Schrottimmobilie" erworben haben, zum Ende des Jahres 2011 regelmäßig ihre Ansprüche verlieren werden und sie sich deshalb unbedingt bald von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen sollten.

Hinweis zu Philipp Wolfgang Beyer

Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer ist Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena. Die Kanzlei ist auf das Wirtschafts- und Kapitalanlage-/Kapitalmarktrecht spezilaisiert und vertritt sowohl private als auch institutionelle Kapitalanleger. Darüber hinaus ist die Kanzlei in der Beratung kommunaler Unternehmen tätig. PWB Rechtsanwälte gehören zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen und Juristen und mehr als 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

All4press, das Medienbüro mit einem umfassenden Medienservice. All4press fertigt und redigiert Pressetexte,plant, organisiert und leitet Pressegesprächen und Pressekonferenzen im In- und Ausland, führt Interviews durch.

all4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084
Erfurt
all4press@t-online.de
0361 5506710
http://all4press.de


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Ein Interview mit Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer

Jena, 31. Januar 2011. Erneut hat sich der Bundesgerichtshof auf die Seite der Anleger gestellt, die in den 1990er Jahren in sogenannte "Schrottimmobilien" investiert hatten. Nach Auffassung des BGH waren die Anleger von der Badenia Bausparkasse über die Vermittlerprovisionen "arglistig getäuscht" worden.

Wir sprachen mit Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena über die Auswirkungen des BGH-Urteils.

All4Press: Wie beurteilen Sie die Entscheidung des BGH

Philipp Wolfgang Beyer: Zunächst ist dies ein guter Tag für den Anlegerschutz. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur "arglisten Täuschung bei Schrottimmobilien" konsequent fortgesetzt. Hier zeigt sich, dass in den vergangenen Jahren eine Entwicklung in der Rechtsprechung stattgefunden und der Schutz der Anleger eine deutlich höhere Bedeutung erhalten hat.

All4Press: Worauf führen Sie dieses Umdenken der Gerichte zurück?

Philipp Wolfgang Beyer: Ich denke, das hat auch mit der erfolgreichen Arbeit der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte zu tun. Anlegern wurden besonders in den vergangenen 20 Jahren immer neue und oftmals schwer durchschaubare Geldanlagen angeboten. Um hier im Schadensfall helfen zu können, mussten auch wir Anwälte erst hinter die Tricks der Anbieter kommen und dann noch vor Gericht die Richter überzeugen. Sicherlich haben aber auch die großen Schadensfälle wie Phoenix Kapitaldienst GmbH oder Securenta AG die Aufmerksamkeit auf einen besseren Anlegerschutz in Deutschland gelenkt.

All4Press: Was bedeutet das Urteil nun konkret für die Anleger von Schrottimmobilien?

Philipp Wolfgang Beyer: Die Anleger haben nun die gute Chance, aus ihrem Investment ohne Geldverlust herauszukommen. Allerdings müssen sich die Geschädigten selbst darum kümmern. Häufig ist es dabei notwendig, mit Hilfe eines Rechtsanwalts eine Inanspruchnahme der verschiedenen Beteiligten vorzubereiten und einzuleiten.

All4Press:Was müssen die Käufer von möglichen "Schrottimmobilien" besonders beachten?

Philipp Wolfgang Beyer: Besonders sollten die Anleger die Verjährungsfrist beachten. Diese liegt seit der Schuldrechtsreform, die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, bei einer Höchstfrist von 10 Jahren. Das bedeutet, dass die Anleger bzw. Käufer, die bis Ende des Jahres 2001 eine "Schrottimmobilie" erworben haben, zum Ende des Jahres 2011 regelmäßig ihre Ansprüche verlieren werden und sie sich deshalb unbedingt bald von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen sollten.

Hinweis zu Philipp Wolfgang Beyer

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